AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Tat & Werk, Inh. Kerstin Eyer

 

1 Geltung unserer AGB

1.1  Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Auftraggebern gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat, und soweit wir nicht schriftlich, mit Telefax oder über EDV einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Auftraggeber zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Liefer- oder Leistungsannahme als anerkannt.

1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von                 Auftraggebern widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend,   wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Fall ausdrücklich widersprechen, oder wenn wir nach   Empfang von abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung ausführen.

 

  1. Leistungsbedingungen

 

2.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag bzw. aus dem vereinbarten Stundenhonorar. Alle Ausarbeitungen und Entwürfe, auch Rohkonzepte und Vorentwürfe, sind kostenpflichtig, es sei denn, es wurde eine andere Regelung ausdrücklich vereinbart. Unentgeltliche Ausarbeitungen einschließlich Durchführung von Ausschreibungen zur Drucksachen- und Medienbeschaffung sowie kostenlose Präsentationen werden von uns nicht erbracht.

2.2 Alle Vergütungen sind Nettobeträge in Euro, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.3 Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass ein Honorar vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, die Honorarempfehlungen von „Rotstift“ (aktuelle Honorare und Produktionskosten der Werbebranche  von Werbecheck) anzuwenden.

2.4 Sofern bei vereinbarten Terminen wegen Umständen, die in der Person des Auftraggebers liegen, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch, wenn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Auftragserfüllung unterbrochen oder der Auftrag vorzeitig beendet wird.

2.5 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen oder Sonstiges vom Auftraggeber beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns.

2.6 Schaltaufträge für Medien werden erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch den Werbeträger vorliegt.

2.7  Bei Verwendung von Mustern, Zeichnungen und sonstigen Angaben des Auftraggebers trägt dieser Dritten gegenüber allein die Verantwortung dafür, dass mit der Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

2.8 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Sie werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen erhalten wir frei Haus.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

3.1 Wurden keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen, sind Zahlungen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, spesenfrei jeweils bei uns eingehend zu leisten.

Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.2  Im Verzugsfalle werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber von 9% des ausstehenden Rechnungsbetrags berechnet.  3.3 Abrechnungen der für den Auftraggeber eingekauften Rechte (z.B. Domains) sind eine Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistungen haben wir ein Zurückhaltungsrecht an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, Mustern, Zeichnungen etc.

 

  1. Gewährleistung

 

4.1 Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bei uns eingehend, schriftlich oder per Mail unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.

4.2  Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach unserer Wahl durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.3  Eine Haftung für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit von Entwürfen und Ausarbeitungen wird von uns nicht übernommen. Rechtsprüfungen übernimmt der Auftraggeber über eigene Rechtsberatungen.

4.4  Alle Entwürfe und Ausarbeitungen sind vom Auftraggeber vor Vervielfältigung mindestens in Textform zu genehmigen. Bei Eil-Aufträgen, die als solche bei der Auftragserteilung gekennzeichnet sein müssen, kann das Einholen der Genehmigung des Auftraggebers entfallen. In beiden Fällen sind Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns für nachträglich festgestellte Fehler, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.

4.5 Sobald der Auftraggeber die Freigabe erteilt, haften wir nicht für Fehler, die nicht in unserer Sphäre liegen. Der Auftraggeber hat den dann eingetretenen Zustand zu dulden; das Werk gilt als genehmigt und damit als mangelfrei. Freigabe im Sinne dieser Vorschrift bedürfen der Textform.

 

  1. Nutzungsrechte

 

5.1  Alle von uns gefertigten Werke und Entwürfe sind urheberrechtlich im Sinne von §§ 1 ff. UrhG geschützt. Jede Nachahmung ohne unsere schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

5.2  Die von uns erbrachten Werkleistungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart sowie den vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht.

5.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

5.4 Die uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen haben frei von Rechten Dritter zu sein. Sofern sich bei uns überlassenen Vorlagen herausstellt, dass Nutzungsrechte Dritter bestehen, trägt der Auftraggeber die vom Nutzungsberechtigten geltend gemachten Ansprüche. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von sämtlichen gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Dies gilt auch für etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

5.5 Wir haben das Recht, die für den Auftraggeber durchgeführten Leistungen als Referenz und für die eigene Werbung zu verwenden.

5.6 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts (sog. offene Daten), die von uns erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

  1. Konkurrenzausschluss – Geheimhaltungspflicht

 

6.1  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind wir berechtigt, für gleiche oder ähnliche Produkte auch für andere Hersteller tätig zu werden.

6.2 Alle uns zur Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge des Auftraggebers werden wir geheim halten.

 

  1. Künstlersozialkasse

 

Beiträge zur Künstlersozialkasse, die durch unsere Beauftragung anfallen, hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung und selbstständig abzuführen.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

 

8.1  Erfüllungsort für die von uns zu erbringenden Leistungen ist Heilbronn.

8.2  Als Gerichtsstand wird, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder Unternehmer ist, Heilbronn vereinbart.

8.3  Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.

8.4  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird daraus die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültigen oder ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.